Beratung im Bereich Arbeitssicherheit

Beratung und praktische Betreuung von kompetenten Mitarbeitern und Partnerfirmen, zum Beispiel durch eine staatlich anerkannte Umweltschutztechnikerin:

Erfüllung des Arbeitssicherheits - und Arbeitsschutzgesetz !

Es wird in Zeiten des immer schnelleren Wandels von Technologien und Arbeitsabläufen immer wichtiger, den Arbeitsschutz als einen dynamischen Prozeß zu erkennen.
Daher gilt, Veränderungen in den Betrieben zu erfassen, Gefährdungen fest zu stellen und die Schutzmaßnahmen den neuen Begebenheiten anzupassen.
Dieser präventive Arbeitsschutz ist in dem seit 1996 geltendem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verankert In diesem Gesetz wurden grundlegende Arbeitsschutzvorschriften ge-schaffen die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer relevant sind.
Kernpunkt dieses Gesetzes ist die Pflicht des Arbeitgebers für alle Tätigkeitsbereiche und Beschäftigungsgruppen wirksame Maßnahmen zu treffen diese umzusetzen und auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen.
Um eine konsequente Durchführung und Verbesserung des Arbeitsschutzes zu erreichen und auch zu gewährleisten, benötigt jedes Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit deren Ausbildung und Aufgabenbereich durch das Arbeitsschutzgesetz (ASiG) geregelt ist. Diese Verpflichtung ist unabhängig von der Beschäftigungszahl. Zusammenfassend formu-liert, ist jeder Arbeitnehmer verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Dabei ist dem Unternehmer freigestellt, eine interne Fachkraft oder einen überbetrieblichen Dienst mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben bestimmen.

Wir bieten als externer Dienstleister vorrangig Unterstützung und Beratung von mittleren und kleineren Unternehmen in Fragen zum Thema Arbeitsschutz.

Unser Leistungsspektrum umfaßt folgende Dienste, die einzeln oder als Module zusammen gestellt werden können.

1. Gefährdungsbeurteilung
2. Dokumentation
3. Erstellung von Betriebsanweisungen
4. Unterstützung und Aufbau Ihres Arbeitsschutz - und Sicherheitsmanagement
5. Schulung der Mitarbeiter
6. Ausbildung von Stapler- und Flurfahrzeugfahrern.

Durch ein gezielt organisiertes Sicherheitsmanagment erhöht sich die Sicherheit in Ihrem Unternehmen,

Und höhere Sicherheit bedeutet weniger Kosten!

Haben Sie Fragen? Für ein persönliches Informationsgespräch stehen wir gerne zu Verfügung.


Aus- und Weiterbildung von Gabelstaplerfahrern

1. Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer

Theorie:

• Vorschriften und berufsgenossenschaftliche Vorgaben: BGV A1, BGV D27, StVO, StVZO, ArbSchG, BetrSichV, u.a.
• Pflichten der Unternehmer und der Fahrer
• Gefahren und deren Vermeidung
• Aufbau und Funktionsweisen von Flurfahrzeugen
• Standsicherheit
• Umgang mit Lasten
• Betrieb allgemein
• usw.
• Prüfung

Praxis:

• Einweisung am Flurfahrzeug
• Einsatzkontrolle
• Gewichtsverteilung und zulässige Lasten
• Fahr- und Stapelübung mit und ohne Last
• Gefahrenstellen am Flurförderzeug
• usw.
• Prüfung

Ausbildungsabschluss: Fahrausweis und Ausbildungsnachweis

Ausbildungsort nach Kundenwunsch. Preis auf Anfrage. Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot.

2. Weiterbildung und Auffrischung des aktuellen Wissenstand

• Gesetzliche Vorschriften und berufsgenossenschaftliche Vorgaben
• Pflichten der Unternehmer und Fahrer
• Unfallgefahren und die Vermeidung beim Führen von Staplern
• Standsicherheit und Umgang mit Lasten
• usw.
• Prüfung

Ausbildungsabschluss: Eintrag Fahrausweis und Unterweisungsnachweis

Ausbildungsort nach Kundenwunsch. Preis auf Anfrage. Wir erstellen Ihnen gern ein Angebot.


Wissen schützt, schafft Sicherheit und Sicherheit lohnt sich!
Unwissen schützt nicht und schadet dem Unternehmen!

 

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